IPJO
Weide 2
52396 Heimbach
0171/6516169
E-Mail: ipjoassmann@gmail.com
Hartmut Assmann
207/5004/2172
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Castle Rave - und
sonstige Events
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie die Leistungen der Burgschänke
Heimbach in Anspruch nehmen. Durch die Nutzung dieser Leistungen erklären Sie Ihr
Einverständnis, an diese Bedingungen gebunden zu sein.
Bitte lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung und unsere Erklärung zu Cookies &
Internetwerbung, die ebenfalls für die Nutzung der Leistungen der Burgschänke Heimbach gelten.
§1 Anwendungsbereich
(1) Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die
Burgschänke Heimbach
Mariawalderstr. 6
Hartmut und Jean Luc Assman
52396 Heimbach
Tel.: 0171-6516169
E-Mail: burghengebach@gmail.com
– im Folgenden Veranstalter genannt –.
(2) Anwender der nachfolgenden AGB ist zum Zeitpunkt der Bestellung der Verbraucher im Sinne
des § 13 BGB – im Folgenden Kunde genannt –. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Der Verbraucher muss zum
Zeitpunkt des Erwerbs volljährig und voll geschäftsfähig im Sinne der §§ 104ff. BGB sein.
(3) Diese AGB gelten für alle unsere Angebote und Leistungen.
(4) Anderslautende AGB und Bedingungen unserer Kunden finden keine Anwendung und werden
nicht akzeptiert, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Durchführung der
Leistungen ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.
(5) Mündliche Abreden bestehen nicht.
(6) Zur Umsetzung und Unterstützung des Vertriebs und Verkaufs von Tickets für Veranstaltungen
der Burgschänke Heimbach, bedient sich diese der Dienstleistungen der TicketPAY Europe
GmbH, Neue Bahnhofstr. 1-3, 59065 Hamm - im Folgenden „TicketPAY“ genannt -, die den
Verkauf und die Abwicklung des Verkaufsprozesses der Tickets über den Ticketshop ticketpay.de
übernimmt. Für diesen gelten entsprechend die AGB der TicketPAY Europe GmbH.
§2 Ticketbestellung
(1) Die jeweils vom Veranstalter oder über einen seiner Dienstleister angebotenen Tickets und
Leistungen stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen dem Kunden nur zur Abgabe
eines verbindlichen Angebots. Dieser gibt ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot ab, indem er
die von ihm ausgewählten Tickets sowie sonstigen Waren in den virtuellen Warenkorb legt, den
elektronischen Bestellprozess durchläuft und den Button „Jetzt bezahlen“ (oder eine Schaltfläche
mit ähnlicher Formulierung) anklickt. Durch Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons
verpflichtet der Kunde sich verbindlich zur Zahlung des vereinbarten Ticketpreises.
Die Annahme des Vertrages zwischen Kunden und Veranstalter kommt (i) im Falle der Zahlung
durch Vorkasse durch Anzeige der Überweisungsdaten für die noch fehlende Überweisung und (ii)
bei sämtlichen anderen Zahlarten durch Zuteilung und Übersendung der Ticketnummer bzw. des
Tickets zustande.
(2) Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter
Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung
angegebene E-Mail- und Kontaktadresse inkl. Telefonnummer zutreffend ist, so dass unter diesen
Angaben die vom Veranstalter oder einem seiner Dienstleister versandten E-Mails empfangen
werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen,
dass alle vom Veranstalter oder einem seiner Dienstleister versandten E-Mails zugestellt werden
können.
(3) Der Dienstleister TicketPAY ist berechtigt, eine Bestellung zu stornieren (einseitiges
Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter oder von TicketPAY aufgestellte
spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurden oder
diese zu umgehen versucht oder sofern aufgrund technischer Probleme vorhandene Kontingente
überschritten wurden. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch
Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. § 350 BGB findet keine Anwendung.
§3 Ticketversand
(1) Der Kunde kann auswählen, ob er die erworbenen Tickets digital speichern, zuhause
ausdrucken oder als Versandticket bestellen möchte.
(2) Unmittelbar nach Zahlungseingang oder nach Bestellung (nur bei Kauf auf Rechnung)
verschickt der Dienstleister TicketPAY ein gekauftes Ticket an die vom Kunden bei der Bestellung
angegebene postalische oder elektronische Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z.B.
Aufbewahrung der Tickets am Veranstaltungsort).
(3) Ein fehlerhaft ausgestelltes Ticket wird vom Dienstleister TicketPAY gegen Rückgabe des
bereits gelieferten fehlerhaften Tickets ersetzt. Es obliegt dem Kunden, die Richtigkeit des an ihn
verschickten Tickets selbst zu überprüfen, um ggf. rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn eine
Ersatzlieferung von TicketPAY zu veranlassen.
(4) Elektronische Tickets können vom Kunden jederzeit nochmals angefordert werden oder im
dafür vorgesehenen Bereich abgerufen werden, sofern der Kunde ein Nutzer-Konto auf den
TicketPAY-Websites angelegt hat.
(5) Postalisch versendete Tickets, welche nicht beim Kunden angekommen sind, werden von
TicketPAY ausschließlich nochmals versendet, sofern der Kunde zusichert, die Tickets nicht
erhalten zu haben. Ein entsprechendes Formular für die Zusicherung stellt TicketPAY auf Anfrage
zur Verfügung.
(6) Verliert der Kunde seine Tickets oder kommen diese in dessen Verantwortungsbereich
abhanden, ist weder der Veranstalter noch der Dienstleister TicketPAY zur Ersatzbeschaffung
verpflichtet.
§4 Rücknahme von Tickets
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Tickets für Veranstaltungen. Bei
Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere
beim Verkauf von Tickets für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine
Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern sonst bestehenden Widerrufs- und
Rückgaberecht. Jede Ticketbestellung ist mit Anklicken des Bestell-Buttons bindend und
verpflichtet zur Bezahlung.
§5 Weiterverkauf von Tickets
(1) Der Verkauf bzw. der Weiterverkauf von erworbenen Tickets zu einem höheren Preis als dem
auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht
gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der
Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Tickets verlieren ihre Gültigkeit.
(2) Der Verkauf bzw. der Weiterverkauf von kostenlosen Tickets ist strikt untersagt und führt dazu,
dass das Ticket seine Gültigkeit verliert. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannte Untersagung
kann der Dienstleister TicketPAY vom Kunden (Verkäufer) die Zahlung einer Vertragsstrafe von
dreitausend (3.000) EUR je Ticket verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben
hiervon unberührt.
§6 Besondere Bestimmungen für personalisierte Tickets
(1) Für bestimmte Veranstaltungen sind die Tickets personalisiert, d.h. nur derjenige hat das
Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist
fester Bestandteil des Tickets. Diese Veranstaltungen sind im Bestellvorgang mit einem
entsprechenden Hinweis auf die Personalisierung der Tickets gekennzeichnet. Der Kunde
verpflichtet sich, das/die Ticket(s) ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu
nutzen.
(2) Da die Personalisierung erst im Anschluss an den Kaufprozess erfolgt und unter Umständen
die Möglichkeit besteht, mehrere personalisierte Tickets zu erwerben, wird der Kunde während des
Bestellvorgangs aufgefordert und dazu verpflichtet, nach dem Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor-
und Nachnamen sowie ggf. weitere Daten der teilnehmenden Person(en) anzugeben, für die die
personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Der Kunde versichert, dass die Angabe von
Daten Dritter nicht missbräuchlich erfolgt.
(3) Unterlässt der Kunde trotz einer finalen Benachrichtigung die fristgemäße und
wahrheitsgemäße Angabe aller notwendigen Daten der teilnehmenden Person(en), werden diese
Tickets auf den Kunden personalisiert und der Veranstalter hierüber informiert. Der Veranstalter
trifft dementsprechend eine der möglichen Maßnahmen (z.B. Genehmigung von
Download/Versand oder Nachtragen von Angaben oder die kostenpflichtige Rückabwicklung des
Ticketkaufs). Sollte der Veranstalter keine der möglichen Maßnahmen innerhalb der hierfür
gegebenen Frist treffen (in der Regel 2 Tage), kann der Kunde, das/die auf ihn personalisierten
Ticket(s) herunterladen oder bekommt dieses/diese zugesandt.
(4) Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des
Vertrages, den der Kunde mit dem Veranstalter geschlossen hat und gilt nur dann, wenn der Name
des Teilnehmers ausdrücklich auf dem Ticket vermerkt ist. Aufgrund des zwischen dem Kunden
und dem Veranstalter geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die der Kunde ein personalisiertes
Ticket erworben hat, ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name des jeweiligen
Dritten muss ausdrücklich auf dem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der
Veranstaltung ist ferner, dass der Besteller bzw. die Person, für die der Kunde Tickets bestellt hat
oder die zulässigerweise in den Vertrag mit dem Veranstalter eingetreten ist, sich bei der
Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/seinem gültigen Personalausweis (ggf. weitere
zugelassene Dokumente seitens spezieller Vorgaben des jeweiligen Veranstalters) ausweisen
kann.
(5) Über die Möglichkeit einer Umpersonalisierung von Tickets und deren Abwicklung entscheidet
allein der Dienstleister TicketPAY. Es gelten dessen AGB entsprechend.
§7 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde im Rahmen der Ticketbestellung bereitstellt,
werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages
erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Ausführliche
Angaben zu Datenschutz & Sicherheit auf unserer Website entnehmen Sie bitte unserer
Datenschutzerklärung.
§8 Programm- und Besetzungsänderungen
Der Veranstalter behält sich Programm- und Besetzungsänderungen vor, die für den Kunden unter
Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar sind. So lassen sich insbesondere bei
künstlerischen oder sportlichen Darbietungen solche Änderungen, die durch Erkrankungen oder
Indispositionen verursacht sind, nicht immer vermeiden. Sie sind hinzunehmen, wenn der
prägende Charakter und der Umfang der angekündigten Veranstaltung insgesamt erhalten
bleiben.
§9 Gefährliche Gegenstände
(1) Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art
sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen, dürfen bei keinem Event
mitgebracht werden. Gleiches gilt für Störgeräte wie Laserpointer und ähnliche Geräte.
(2) Der Veranstalter oder dessen Dienstleiter vor Ort ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten
Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.
§10 Verhalten am Eventort
(1) Für das Verhalten am Eventort gilt die Hausordnung, welche an den Eingängen aushängt.
(2) Die Hausordnung und die Weisungen des Personals sind zu beachten. Bei einer Missachtung
kann - ungeachtet sonstiger Ansprüche - ein sofortiges Verlassen des Eventortes angeordnet
werden.
(3) Das Rauchen in den Räumlichkeiten des Eventortes ist untersagt.
(4) Das Mitbringen von Speisen und Getränken zum Event ist nicht gestattet. Für das leibliche
Wohl ist vor Ort bestens gesorgt.
(5) Kunden können des laufenden Events verwiesen werden, wenn sie dieses stören oder andere
Personen vor Ort belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur
entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann der Veranstalter oder einer dessen
Dienstleister gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Ticketpreis wird in
diesen Fällen nicht erstattet.
§11 Bild- & Tonaufnahmen durch Eventbesucher
(1) Aufnahmen durch Einsatz von Foto- oder Videokameras oder Mobiltelefonen bzw.
Smartphones sind ohne Blitz zu tätigen und ohne dabei die anderen Eventbesucher & Künstler des
Events zu stören.
(2) Jede Zuwiderhandlung wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt.
§12 Bild-/Tonaufnahmen auf Veranlassung des Veranstalters
(1) Der Kunde nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters
jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Kauf des Tickets ausdrücklich.
(2) Der Kunde genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender oder das Internet bzw.
andere moderne Kommunikationswege wahrnehmbar zu machen.
§13 Gültigkeit des Tickets
Das Ticket verliert beim Verlassen des Eventortes seine Gültigkeit und ist nach dem Eventbesuch
nicht auf andere Personen übertragbar.
§14 Hausrecht des Veranstalters
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Geschäftsbedingungen behält sich der Veranstalter als
Hausrechtsinhaber vor, den Kunden des Eventort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches
Hausverbot auszusprechen.
§15 Allgemeine Haftung
(1) Der Veranstalter haftet für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit
sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt.
(2) Für Schäden an sonstigen Gütern gilt Folgendes: der Veranstalter haftet bei Vorsatz im
Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche
Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den
vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche
Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht
fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nicht. Soweit die Haftung des
Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der
eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Der Veranstalter haftet nicht für Störungen,
die durch außerhalb seines Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt
insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des
Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin
übernimmt er keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die
technische Störungsfreiheit des Internetangebots.
§16 Haftung für Inhalte
(1) Als Diensteanbieter ist der Veranstalter gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen
Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG ist er als
Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu
überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
(2) Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den
allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab
dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von
entsprechenden Rechtsverletzungen wird der Veranstalter diese Inhalte umgehend entfernen.
§17 Haftung für Links
(1) Angebote des Veranstalters können Links zu externen Websites Dritter enthalten, auf deren
Inhalte dieser keinen Einfluss hat. Deshalb kann der Veranstalter für diese fremden Inhalte auch
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§19 Verbraucherschlichtung
Die Burgschänke Heimbach ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§20 Sonstiges
(1) Im Falle der Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen dieser AGB werden diese im Übrigen
nicht berührt.
(2) Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz von
Burgschänke Heimbach.
(3) Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung.
Stand der AGB: März 2024